Radfahrausbildung ÜE IV und V 4d
Die Übungseinheiten IV und V der Radfahrausbildung werden im Realraum gefahren, d.h. die Kinder fahren mit dem Polizeibeamten und einem erwachsenen Begleiter im realen Straßenverkehr.

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Die Übungseinheiten IV und V der Radfahrausbildung werden im Realraum gefahren, d.h. die Kinder fahren mit dem Polizeibeamten und einem erwachsenen Begleiter im realen Straßenverkehr.