Schulbücher / Lernmittelfreiheit

Liebe Eltern der Astrid-Lindgren-Schule,

Ihr Kind hat zum Schuljahresbeginn Schulbücher zur Nutzung ausgehändigt bekommen.

Nach §9 der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über die Durchführung der Lernmittelfreiheit, im Erlass vom 15.11.2018, handelt es sich bei Schulbüchern um Eigentum des Landes Hessen. Bei Beschädigungen, Zerstörungen oder Verlust dieser ist ein Schadenersatz durch die Erziehungsberechtigten zu leisten.

Um dies zu verhindern sollten Sie die Lernmittel gleich nach Erhalt mit Klarsichthüllen oder ähnlichen schützenden Hüllen versehen. Auf das Einschlagen mit Schutzfolie bitten wir zu verzichten, da auch Klebefilmrückstände auf den Büchern zu Beschädigungen führen.

Ratsam ist es auch den Ranzenboden sauber zu halten oder ein Schutztuch einzulegen. Damit vermeiden Sie Verschmutzungen der Buchränder. Getränke und Essen sollten immer separat im Ranzen aufbewahrt werden.

Achten Sie bitte auf einen pfleglichen Umgang mit den Schulbüchern.

Vielen Dank!